Niederlande

Visa für Niederlande

Die Niederlande, ein Schlüsselmitglied des Schengen-Raums, bieten vielen Nationalitäten visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen. Für längere Besuche sind in der Regel eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (MVV) und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die oft von einem lokalen Sponsor initiiert werden.

Visum-Überblick

Die Niederlande betreiben ein zweistufiges Visasystem: Kurzaufenthaltsvisa (Schengen) für Tourismus, Geschäftsreisen oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und Langzeitvisa (MVV/Aufenthaltserlaubnis) für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, typischerweise für Zwecke wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung. Während EU-/EWR-/Schweizer Bürger uneingeschränkte Freizügigkeit genießen, profitieren zahlreiche andere Nationalitäten von visumfreien Kurzaufenthalten. Eine bedeutende Änderung steht jedoch Ende 2026 bevor, wenn visumbefreite Reisende eine ETIAS-Genehmigung einholen müssen. Der Immigrations- und Einbürgerungsdienst (IND) ist die zentrale Behörde, die alle Visa- und Aufenthaltserlaubnisanträge verwaltet.

Wichtige Punkte

Visumfreie Einreise ist für viele Nationalitäten für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum möglich.
Die Standard-Schengen-Visagebühr beträgt 90 € für Erwachsene und 45 € für Kinder von 6-12 Jahren, wobei Kinder unter 6 Jahren von der Gebühr befreit sind.
Ein Langzeitvisum (MVV/Aufenthaltserlaubnis) kostet typischerweise 192 €.
Ab Ende 2026 benötigen Reisende aus 59 visumbefreiten Ländern eine ETIAS-Genehmigung für Kurzaufenthalte, die 20 € kostet.
Schengen-Visumanträge haben in der Regel eine Bearbeitungszeit von etwa 15 Tagen.

Reisetipps

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate über Ihr beabsichtigtes Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
  • Bei Langzeitvisa (MVV) werden Anträge häufig von einem Sponsor (z. B. Arbeitgeber, Bildungseinrichtung, Familienmitglied) in den Niederlanden initiiert.
  • Seien Sie auf zusätzliche Servicegebühren, typischerweise zwischen 20 € und 40 €, vorbereitet, wenn Sie den Antrag über ein Visumantragszentrum wie VFS Global stellen.
  • Antragsteller müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, in der Regel 55 € pro Person und Tag für Kurzaufenthalte, oder einen Sponsor haben, der ihre Ausgaben garantiert.

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Häufig gestellte Fragen

Highly-skilled-migrant-Visum

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Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Bürger der EU/EEA-Länder, Australiens, Kanadas, Japans, Monacos, Neuseelands, Südkoreas, der Schweiz, Großbritanniens, der USA und des Vatikans sind vom MVV befreit — sie können visumfrei einreisen und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Alle anderen Staatsangehörigen benötigen vor der Reise ein MVV. Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag über das TEV-Verfahren und Sie holen den MVV-Aufkleber bei der niederländischen Botschaft in Ihrem Land ab. Zu den Dokumenten: Mitgliedstaaten der Hague Convention können die Apostille-Beglaubigung nutzen; andere Länder benötigen die vollständige Beglaubigungskette (lokale Behörden → Außenministerium → niederländische Botschaft). Den Hague Convention-Status Ihres Landes finden Sie auf hcch.net. Quelle: ind.nl/en/residence-permits/work/highly-skilled-migrant
Nur Ihr festes, garantiertes monatliches Bruttogehalt zählt. Das gesetzlich vorgeschriebene 8%ige Urlaubsgeld (vakantiegeld) ist vom Schwellenwert ausgenommen. Boni, Überstunden, Trinkgelder, Provisionen und variable Gehaltsbestandteile zählen nicht. Ein 13. Monatsgehalt zählt nur, wenn es vertraglich garantiert UND über die monatliche Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird. Schwellenwerte 2026: 5.688 EUR/Monat (ab 30 Jahre), 4.171 EUR/Monat (unter 30), 3.122 EUR/Monat (reduziertes Kriterium für Berufseinsteiger). Quelle: ind.nl/en/required-amounts-income-requirements
Ja, ohne Einschränkungen. Partner von hochqualifizierten Fachkräften erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit freiem Zugang zum niederländischen Arbeitsmarkt. Eine separate Arbeitserlaubnis (TWV) ist nicht erforderlich. Sie können für jeden Arbeitgeber arbeiten, freiberuflich tätig sein oder sofort nach Erteilung der Erlaubnis ein Unternehmen gründen. Dies gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und nichteheliche Partner. Quelle: iamsterdam.com – Conditions and benefits of the HSM permit
Sie erhalten eine dreimonatige Suchfrist ab dem Kündigungsdatum. Ihr Arbeitgeber muss den IND innerhalb von 4 Wochen benachrichtigen. Während dieser 3 Monate können Sie sich legal aufhalten und eine neue Stelle suchen, aber der neue Arbeitgeber muss ebenfalls ein anerkannter Sponsor sein und das Gehalt muss dem Schwellenwert entsprechen. Falls Sie keinen neuen Sponsor finden, gibt es acht alternative Möglichkeiten, darunter das Orientierungsjahr (zoekjaar), eine Selbstständigkeitserlaubnis oder der Wechsel in ein Studentenvisum. Hinweis: Die Suchfrist gilt nur, wenn die Kündigung nicht von Ihnen selbst ausging. Quelle: ind.nl/en/residence-permits/work/highly-skilled-migrant
Ja, seit 2017. Sie dürfen sich beim KVK (Handelskammer) anmelden und neben Ihrer Hauptbeschäftigung ein Nebengewerbe betreiben. Ihre Anstellung beim anerkannten Sponsor muss weiterhin bestehen und den Gehaltsschwellenwert erfüllen. Einnahmen aus dem Nebengewerbe zählen nicht zum HSM-Gehaltserfordernis. Der Wechsel in eine vollständige Selbstständigkeit erfordert eine andere Erlaubnis. Quelle: business.gov.nl – Residence permit for highly skilled migrant

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